Volle Haftung der Gegenseite
Die gegnerische Versicherung übernimmt die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich vollständig.
Unabhängiges Schadengutachten vom Kfz-Meister und geprüften Sachverständigen. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, dokumentieren jeden Schaden und übermitteln das Gutachten direkt an die Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Gutachterkosten zum Unfallschaden – bei vollständiger Haftung übernimmt sie grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Wie es in Ihrem Fall aussieht, klären wir vorab in einem kurzen Telefonat – ehrlich und unverbindlich.
Die gegnerische Versicherung übernimmt die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich vollständig.
Die Kosten werden anteilig nach Haftungsquote übernommen. Wir beraten Sie vorab, ob sich das Gutachten lohnt.
Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag – wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen – nehmen müssen Sie ihn nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. FAKTOR bewertet neutral und ausschließlich auf fachlicher Grundlage – ohne Weisungen und ohne wirtschaftliche Abhängigkeit von Versicherungen.
Gut zu wissenPer Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir klären kurz Unfallhergang, Fahrzeugstandort und Fahrbereitschaft.
Meist kurzfristig – bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder am Fahrzeugstandort in der Region Hannover.
Technische Schadenaufnahme mit vollständiger Fotodokumentation und Kalkulation.
Nach vollständiger Begutachtung und Vorlage aller Unterlagen erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
An Sie – und auf Wunsch direkt an Versicherung, Rechtsanwalt oder Werkstatt. Sie müssen nichts selbst einreichen.
Ein vollständiges Schadengutachten sichert alle Positionen, die Ihnen zustehen können.
Detailliert kalkuliert nach Herstellervorgaben – nicht pauschal geschätzt.
Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt.
Die entscheidenden Werte bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Die dokumentierte Ausfalldauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Jeder Schaden nachvollziehbar festgehalten – als Beweissicherung.
Auf Wunsch nach der Instandsetzung – wichtig bei fiktiver Abrechnung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Gutachterkosten zum Unfallschaden – bei vollständiger Haftung übernimmt sie grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Wir prüfen Ihre Situation gern vorab am Telefon.
Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Rufen Sie an – wir klären Ihre Situation in wenigen Minuten.